ÖIF-Immobilien: Angeklagte plädierten auf nicht schuldig
Prozessbeginn am Straflandesgericht
Am Montag hat am Straflandesgericht der Prozess rund um angeblich zu günstig verkaufte Immobilien des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) begonnen. Die Angeklagten plädierten auf nicht schuldig.
Anklagen und Vorwürfe der WKStA
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem Hauptangeklagten, dem ehemaligen ÖIF-Geschäftsführer, sowie vier weiteren Personen und zwei Verbänden Untreue sowie Bestimmung und Beteiligung daran vor. Ein Schaden von mehr als zehn Millionen Euro soll entstanden sein. Laut WKStA hätten die Angeklagten mittels selbst erstellter Gutachten und Deckangeboten den ÖIF getäuscht und geplündert.
Verkauf von Immobilien zwischen 2006 und 2009
Die fraglichen Immobilien wurden im Zeitraum 2006 bis 2009 verkauft, nachdem sich der ÖIF aus der Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge zurückgezogen hatte und seinen Immobilienbestand veräußerte. Dies geschah in einer Zeit, in der Privatisierungen beliebt waren, wie es im Eröffnungsplädoyer der WKStA hieß.
Abwesenheit von Hauptangeklagten
Beim Prozessauftakt war der Hauptangeklagte nicht anwesend. Der ehemalige ÖIF-Geschäftsführer legte eine Reisebuchungsbestätigung vor. Das Verfahren gegen ihn wurde vorerst ausgeschieden und soll beim nächsten Termin am 2. September wieder einbezogen werden. Ein weiterer Angeklagter war aufgrund eines Unfalls ebenfalls nicht erschienen; seine Verhandlungsfähigkeit soll nun durch ein Gutachten überprüft werden.
Angeklagte als Immobilienexperten
Sämtliche Angeklagte seien Spezialisten im Immobilienbereich gewesen, so der Anklagevertreter. Sie hätten gewusst, dass man für den Verkauf Gutachten benötige und an den Bestbieter verkaufen müsse. Daher hätten sie dem ÖIF-Kuratorium eine zweite Realität vorgetäuscht und Gefälligkeitsgutachten erstellt, um vermeintliche Baufälligkeit von Immobilien zu bescheinigen.
Verteidigung der Angeklagten
Die Verteidiger der Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Laut ihnen habe es keine Gefälligkeitsgutachten gegeben und es gebe keinen Marktpreis für Flüchtlingswohnungen. Der Fonds habe die Immobilien schnell verkaufen wollen und daher im Paket veräußert. Es wird so getan, als ob Flüchtlingswohnungen einfach zu bewerten seien, argumentierte Michael Rohregger, einer der Verteidiger.
Ermittlungen nach kritischem Rechnungshof-Bericht
Die WKStA hatte nach einem kritischen Rechnungshof-Bericht 2015 begonnen zu ermitteln. In dem umfangreichen Verfahren gab es rund 25 Hausdurchsuchungen und rund 14 Terabyte an Daten wurden sichergestellt. Zudem wurden 30 Konten geöffnet. Die WKStA stützt ihre Anklage unter anderem auf Sachverständigengutachten zur Liegenschaftsbewertung. Der ÖIF schloss sich als Privatbeteiligter dem Verfahren an. Im Fall eines Schuldspruchs drohen den Angeklagten Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.
Weitere Verhandlungstage angesetzt
Vorerst sind in dem Schöffenverfahren bis zum 10. September vier Verhandlungstage angesetzt.